KI & Technologie

Der Chatbot war nur die Vorstufe: Legal Tech wird agentisch

Chatbots beantworten Fragen. Agenten bearbeiten mehrstufige Aufträge. Warum der nächste Legal-Tech-Sprung weniger vom Sprachmodell als von Berechtigungen, Kontrollpunkten und prüfbaren Workflows abhängt.

Abstrakte Prozessgrafik: Ein Auftrag durchläuft mehrere begrenzte Arbeitsschritte und einen sichtbaren Freigabepunkt bis zum prüfbaren Ergebnis.

Ein Chatbot wartet auf die nächste Frage. Ein Agent bekommt ein Ziel, arbeitet mehrere Schritte ab und liefert ein prüfbares Arbeitspaket. Genau dieser Unterschied dürfte die nächste Phase von Legal Tech bestimmen.

Die erste Generation generativer KI im Rechtsmarkt hatte ein vertrautes Gesicht: ein Eingabefeld. Juristinnen und Juristen stellten Fragen, ließen Texte zusammenfassen oder baten um einen Entwurf. Das war nützlich, änderte den Arbeitsablauf aber nur punktuell. Vor und nach dem Chatfenster blieb fast alles beim Alten.

2026 verschiebt sich die Aufmerksamkeit zu agentischen Systemen. Sie sollen nicht bloß antworten, sondern Arbeit organisieren. Ein Agent kann einen Auftrag in Teilschritte zerlegen, Informationen aus freigegebenen Quellen abrufen, Dokumente vergleichen, einen Entwurf erzeugen und das Ergebnis mit Fundstellen zur Prüfung vorlegen. Der Mensch formuliert das Ziel und kontrolliert definierte Übergabepunkte.

Der Unterschied liegt zwischen Aufgabe und Auftrag

Bei klassischer generativer KI bleibt die Prozessführung weitgehend beim Nutzer. Er sucht die Dokumente, kopiert Kontext, prüft Zwischenergebnisse und stößt den nächsten Schritt an. Ein agentischer Workflow übernimmt Teile dieser Koordination. Aus „Fasse diesen Vertrag zusammen“ wird etwa: „Prüfe den Vertragsbestand auf die neue Haftungsvorgabe, ordne die Abweichungen nach Risiko und bereite für jede betroffene Akte einen Änderungsvorschlag vor.“

Das klingt nach einer kleinen sprachlichen Verschiebung. Technisch und organisatorisch ist es eine große. Das System braucht Zugriff auf Akten, Vorlagen und Rechtsquellen. Es muss wissen, welche Schritte erlaubt sind, wann es stoppen soll und wer eine Freigabe erteilen darf. Die Qualität hängt damit weniger von einem einzelnen Prompt ab als von der Konstruktion des gesamten Arbeitsablaufs.

Der Chatbot formuliert. Der Agent koordiniert. Für Kanzleien beginnt das eigentliche Risiko erst beim zweiten Verb.

Der Markt bewegt sich, die Praxis bleibt vorsichtig

Der AI in Professional Services Report 2026 von Thomson Reuters beschreibt agentische KI als nächste Adoptionswelle. 77 Prozent der Befragten erwarten, dass sie bis 2030 ein zentraler Bestandteil ihrer Arbeitsabläufe sein wird. Als wichtigste Einsatzfelder nennen die Teilnehmer Prozessautomatisierung und Workflow-Management, gefolgt von Recherche, Schreiben, Datenanalyse und Risikobewertung.

Die aktuelle Nutzung liegt deutlich darunter. Das ist plausibel. Ein unzutreffender Text kann verworfen werden. Ein Agent, der auf falscher Grundlage mehrere Aktionen ausführt, vervielfacht den Fehler. Befragte aus Kanzleien äußerten gegenüber Thomson Reuters deshalb einen klaren Vorbehalt: Sie wollen Ergebnisse prüfen, bevor ein System in ihrem Namen handelt.

Auch die Law Society of England and Wales richtet den Blick inzwischen auf agentische Rechtsarbeit. Ihr Bericht warnt davor, dass API-Integration schneller voranschreitet als Governance und Regulierung. Das ist für Kanzleien der zentrale Punkt. Die Frage lautet nicht, ob ein Agent einen Arbeitsschritt technisch ausführen kann. Sie lautet, unter welchen Bedingungen er es darf.

Der sinnvolle Agent beginnt klein

Die spektakulärste Vorstellung ist der digitale Associate, der ein Mandat selbständig bearbeitet. Der bessere Einstieg ist unspektakulärer: ein eng begrenzter Ablauf mit bekannten Quellen, eindeutigen Regeln und einer menschlichen Freigabe.

Ein solcher Agent könnte eingehende Unterlagen einem bestehenden Mandat zuordnen, fehlende Dokumente erkennen und eine Checkliste vorbereiten. Ein anderer vergleicht einen Vertragsbestand mit einer freigegebenen Klauselbibliothek und markiert Abweichungen. Im Wissensmanagement kann ein Agent interne Arbeitsergebnisse suchen, die Fundstellen dokumentieren und einen ersten Überblick erstellen. In keinem dieser Fälle entscheidet das System über die rechtliche Konsequenz.

Der gemeinsame Nenner ist nicht Autonomie, sondern kontrollierte Übergabe. Je enger der Auftrag, je besser die Daten und je klarer der Prüfpunkt, desto eher entsteht ein produktiver Einsatz. Ein Agent, der jederzeit alles tun darf, ist kein fortschrittliches System. Er ist ein schlecht definiertes Organisationsrisiko.

Aus Zugriffsrechten werden Handlungsrechte

Kanzleien sind daran gewöhnt, Zugriffe zu regeln. Mitarbeitende sehen bestimmte Akten, Ordner oder Datenbanken. Agentische Systeme verlangen eine zusätzliche Ebene: Was darf das System mit den zugänglichen Informationen tun?

  • Darf der Agent nur lesen oder auch Dokumente verändern?
  • Darf er einen Entwurf speichern, eine Frist anlegen oder eine Nachricht vorbereiten?
  • Welche Quellen muss er verwenden und welche darf er nicht einbeziehen?
  • Bei welchem Risiko, welcher Unsicherheit oder welchem Datenfund muss er abbrechen?
  • Wer prüft die Zwischenschritte und wer trägt die abschließende Verantwortung?

Diese Fragen gehören nicht in die technische Dokumentation eines Anbieters. Sie sind Teil der Kanzleiorganisation. Der Agent braucht eine eigene Identität, begrenzte Berechtigungen und ein Protokoll seiner Schritte. Externe Aktionen sollten standardmäßig eine Freigabe verlangen. Sonst wird aus effizienter Unterstützung eine schwer nachvollziehbare Schattenbearbeitung.

Der Legal-Tech-Audit muss künftig Prozesse prüfen, nicht Lizenzen

Für einen Legal-Tech-Audit verändert sich damit der Prüfgegenstand. Bisher ließ sich erfassen, welche Systeme vorhanden sind und wie häufig sie genutzt werden. Bei agentischen Workflows reicht das nicht. Entscheidend ist der Weg vom Auftrag bis zur Freigabe.

Ein belastbarer Audit zeichnet diesen Weg Schritt für Schritt auf. Er prüft Datenquellen, Berechtigungen, Abbruchregeln, menschliche Kontrollpunkte und die Qualität des Protokolls. Er fragt außerdem, ob Beschäftigte erkennen können, welche Teile eines Ergebnisses maschinell vorbereitet wurden. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Workflow tatsächlich Zeit spart oder lediglich neue Prüf- und Haftungsarbeit erzeugt.

Der nächste Wettbewerb findet im Ablauf statt

Sprachmodelle werden austauschbarer. Viele Anbieter greifen auf dieselben oder ähnlich leistungsfähige Basismodelle zurück. Der Unterschied entsteht deshalb zunehmend in der Einbettung: Welche Rechtsquellen stehen bereit? Welche Kanzleidaten können sicher genutzt werden? Wie gut passt der Workflow zur tatsächlichen Arbeit? Und wie schnell kann ein Mensch prüfen, was das System getan hat?

Der Trend zu Agenten ist real. Die autonome Kanzlei ist es nicht. Erfolgreich werden zunächst die Systeme sein, die begrenzte Aufträge zuverlässig bearbeiten und ihre Arbeit offenlegen. Das klingt weniger futuristisch als ein digitaler Anwalt. Für den Kanzleialltag ist es erheblich wertvoller.


Methodischer Hinweis: Der Beitrag ordnet aktuelle internationale Marktstudien und Branchenentwicklungen ein. Erwartungen zur künftigen Verbreitung agentischer KI sind Prognosen und kein Nachweis einer bereits flächendeckenden Nutzung in deutschen Kanzleien.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und erstellt. Die verlinkten Kernquellen wurden am 3. August 2026 geprüft.