LexVault Briefings

Redaktionelle Grundsätze

Gute Einordnung beginnt mit einer einfachen Trennung: Was wissen wir, was leiten wir daraus ab und was bleibt offen?

Relevanz vor Reichweite

Wir wählen Themen danach aus, ob sie die Arbeit im Rechtsmarkt tatsächlich verändern können. Produktneuheiten, Studien und Ankündigungen sind für uns kein Selbstzweck. Entscheidend ist ihre praktische Bedeutung.

Quellen und Einordnung

Wesentliche Tatsachenbehauptungen belegen wir möglichst mit direkt erreichbaren Primärquellen. Anbieterangaben kennzeichnen wir als solche. Prognosen, Hochrechnungen und eigene Schlussfolgerungen werden nicht als gesicherte Fakten dargestellt. Bei zeitabhängigen Recherchen nennen wir den Prüfstand.

KI-Unterstützung

Wir nutzen KI bei Recherche, Strukturierung, Entwurf und redaktioneller Bearbeitung. Ein System veröffentlicht nicht selbständig. Quellen, Kernaussagen und die endgültige Fassung werden vor der Veröffentlichung geprüft. Beiträge mit KI-Unterstützung enthalten einen entsprechenden Transparenzhinweis.

Verantwortung bleibt bei Menschen

KI-Unterstützung ändert nichts an der redaktionellen Verantwortung. Besonders bei rechtlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Aussagen achten wir auf Reichweite, Kontext und erkennbare Unsicherheit. LexVault Briefings bietet Information und Analyse, keine Rechtsberatung.

Eigene Interessen

LexVault Briefings gehört zur LexVault-Produktgruppe. Eigene Produkte stehen nicht im Mittelpunkt der Berichterstattung. Wenn ein eigenes Angebot für ein Thema relevant ist, machen wir den Zusammenhang sichtbar und behandeln die Darstellung nicht wie eine unabhängige Produktempfehlung.

Korrekturen

Fehler korrigieren wir nachvollziehbar. Hinweise zu Tatsachen, Quellen oder missverständlichen Formulierungen nehmen wir unter heiko@promptpeak.ai entgegen.